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Wahlwerbung: So gehen Sie auf Stimmenfang

Von 29. November 2024 BeInspired
Wahlplakat aus wetterfester Hohlkammerplatte

Wer gewählt werden will, braucht überzeugende Argumente – und gute Werbemittel! Doch welche Druckprodukte und Werbeartikel eignen sich am besten für ein Rennen um Wählerstimmen? Und welche Vorschriften gibt es zu beachten?

Wahlwerbung – sind das nicht diese zerrissenen, langweiligen Plakate an jeder Straßenlaterne oder der schlecht gemachte Flyer im Briefkasten, den scheinbar noch kein Grafikprofi gesehen hat? Weit gefehlt! Gute Wahlwerbung kommt heutzutage daher wie die beste Unternehmenswerbung – mit ansprechendem „Corporate“-Design, emotionaler Bildsprache, und hochwertig aufbereiteten Texten in Storytelling-Manier. Ob Europawahlen, Landtags- oder Kommunalwahlen: Das Rennen um Wählerstimmen geht los – und das gewinnt man sicher nicht ohne Marketing. Mit ein paar Tipps und Tricks zum Stimmenfang im Gepäck und den gesetzlichen Vorschriften für Wahlwerbung im Kopf, kann die heiße Phase starten.

Mailings – Wahlwerbung direkt im Briefkasten der Wählerinnen und Wähler

Sie wollen die Menschen in Ihrem Wahlkreis direkt anschreiben? Dann sind Mailings die richtige Wahl. Ob ein förmliches Anschreiben mit Kuvert, eine ungezwungene Postkarte oder ein Selfmailer – Ihre Wahlwerbung landet so garantiert im Briefkasten Ihrer Zielgruppe. Mailing ist aber nicht gleich Mailing. Drei Arten werden unterschieden:

Adressierte Mailings (DIALOGPOST)

Mit keinem anderen Mailing können Sie Ihre Zielgruppe direkter ansprechen. Adressierte Werbebriefe, bei der Deutschen Post als DIALOGPOST bezeichnet, sind vollständig mit Namen adressiert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich direkt angesprochen. Der Inhalt des Briefs wird interessanter. Kurzum: Der Umschlag wird schneller geöffnet und gelesen.

Tipp: So kommen Sie an Adressen von Wahlberechtigten

Sechs Monate vor einer Wahl können Sie als Partei oder Wählergruppe die Daten der Wahlberechtigten bei der Meldebehörde anfordern. Konkret sind dies der Vorname, Name, Titel und die gegenwärtige Anschrift. Sie können sogar die Daten nach dem Alter der Personen filtern lassen. So erhalten Sie beispielsweise problemlos die Namen und Adressen von sämtlichen 18 – 25 Jahre alten Wahlberechtigen in Ihrem Wahlkreis. Im Gegenzug müssen Sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Meldebehörde abgeben, dass Sie die erhaltenen Daten ausschließlich für Wahlwerbezwecke verwenden und innerhalb eines Monats nach der Wahl wieder vernichten.

Teiladressierte Mailings (POSTWURFSPEZIAL)

Teiladressierte Mailings enthalten keinen Namen, sondern nur Anrede, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und den Ort. Diese Art von Mailing wird bei der Deutschen Post als POSTWURFSPEZIAL bezeichnet. Die Auswahl der Adressen erfolgt nach Region oder Postleitzahl sowie nach demografischen Kriterien, wie Alter, Kaufkraft, Geschlecht und vielen mehr. Der Vorteil von teiladressierten Mailings: Sie erreichen nahezu exakt Ihre Zielgruppe und können ganz einfach genau Ihre Wählerschaft erreichen.

Unadressierte Mailings (POSTAKTUELL)

Für unadressierte Mailings sind – wen wundert‘s – keine Adressen notwendig. Die früher als Postwurfsendung bezeichneten Mailings werden heute von der Deutschen Post unter dem Namen POSTAKTUELL angeboten. Sie werden an alle Haushalte innerhalb eines Verteilgebietes zugestellt. Die Größe und der Zuschnitt dieses Gebietes kann individuell bestimmt werden – entweder über die Auswahl der Postleitzahlengebiete oder mithilfe eines selbst definierten Umkreises um eine Ortschaft herum.  Auf diese Weise streuen Sie Ihre Werbebotschaften möglichst breit in der Nachbarschaft und im weiteren Einzugsgebiet.

Gut zu wissen

Einige Unternehmen wie FLYERALARM Mailings bieten die komplette Abwicklung Ihrer Mailings an, ob POSTAKTUELL, POSTWURFSPEZIAL oder DIALOGPOST. Angefangen bei der Konfiguration über den Druck bis zum Versand kümmern sich Logistik-Profis in enger Abstimmung mit der Deutschen Post um Ihre Werbeaktionen.

Flyer und Co. – verbreiten Ihre Botschaften wie im Flug

Keine anderen Medien sind schneller und günstiger gedruckt und erzielen derartige Reichweiten wie Flyer, Faltblätter und Broschüren. Deshalb sind Sie auch für Ihre Wahlkampagnen unverzichtbar. Mit einem doppelseitigen Flyer können Sie hervorragend Ihre Kandidatinnen und Kandidaten promoten. Faltblätter bieten dagegen auf den Innenseiten genügend Raum für die Darlegung Ihrer politischen Ziele. Und auf mehrseitigen Broschüren können Sie die Kurzfassung Ihres Wahlprogramms präsentieren.

Egal ob an Ihrem Infostand, auf Wahlveranstaltungen oder zur Auslage in Gastronomie und Event-Locations: Richtig gemacht, streuen diese klassischen Werbemittel Ihre politischen Botschaften in Windeseile im gesamten Wahlkreis. Aber was heißt „richtig gemacht“? Die Antwort ist ganz einfach: Werbemittel müssen ansprechend und professionell gestaltet sein. So machen sie Appetit auf Ihre politischen Argumente. Damit das gelingt, müssen Sie nur einige Grundregeln und Prinzipien der Gestaltung beherrschen. So ist Ihnen ein professioneller, seriöser Eindruck sicher.

Wahlwerbung, was ist erlaubt: Dürfen Flyer einfach verteilt werden?

Kleinformatige Werbemittel wie Flyer, Faltblätter oder Broschüren sind erlaubnisfrei. Sie und Ihr Team dürfen also ohne Bedenken Wahlflyer und Give-aways in Fußgängerzonen oder auf öffentlichen Plätzen verteilen und sogar Passanten ansprechen. Aber Achtung: Sie dürfen dafür keine technischen Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Tisch oder einen Sonnenschirm, aufbauen. Denn in diesem Fall wird Ihre Wahlaktion erlaubnispflichtig – sprich, Sie müssen die Verteilung von den zuständigen Behörden genehmigen lassen.

Plakate – Dauerbrenner bei jeder Wahl

Plakate und Poster sind echte Klassiker der Wahlwerbung – und nach wie vor einfach unverzichtbar. Sie bringen Ihren Parteislogan oder das Konterfei Ihrer Spitzenkandidaten und -kandidatinnen ins Stadtbild und in den Straßenverkehr. Wenige Wochen vor einer Wahl stehen sie an Straßenkreuzungen, hängen in Fußgängerzonen und verwandeln den öffentlichen Raum in ein Meer aus Plakaten. Es ist gar nicht so schwer, um aus der Masse an Wahlplakaten herauszustechen und Aufmerksamkeit für Ihre Sache zu erregen. Befolgen Sie einfach ein paar Tipps und Tricks zur Plakatgestaltung und Ihre Wahlplakate werden zu richtigen Eyecatchern, die schon von Weitem ihre fesselnde Wirkung auf das Wahlvolk entfalten.

Es gibt eine riesige Vielfalt an Plakaten und Postern. Entscheiden Sie sich für Produktvarianten, die auch mal schlechtes Wetter mit Regen oder Schnee gut vertragen. Erste Wahl sind hier Allwetterplakate aus robustem Karton mit Folienbeschichtung oder bedruckbare Hohlklammerblatten, die besonders reißfest sind. Diese Outdoor-Plakate können Sie bedenkenlos an Straßenlaternen oder Bäumen befestigen, ohne dass Sie beim ersten Regenschauer oder Windzug kaputt gehen.

Wahlwerbung, was ist erlaubt: Müssen Wahlplakate genehmigt werden?

Das Aufstellen beziehungsweise Aufhängen von Wahlplakaten muss genehmigt werden. Verantwortlich ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Zentral ist dabei die Straßenverkehrsordnung. So darf ein Plakat beispielsweise den Verkehr nicht behindern, keine Verkehrsschilder oder Ampeln verdecken und die Sicht nicht einschränken. Jedoch haben politische Parteien in der Regel einen Anspruch auf Genehmigung. Allerdings kann die Behörde entscheiden, wie viele, wo und wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. Außerdem kann sie eine Gebühr und eine Haftpflichtversicherung verlangen. In der Regel darf frühestens sechs bis sieben Wochen vor den jeweiligen Wahlen mit dem Plakatieren begonnen werden. Nach der Wahl muss die Plakatwerbung innerhalb einer Woche wieder abgehängt und entfernt werden.

Wahlstände – Präsenz in der Fußgängerzone zeigen

Vor Ort sein, Hände schütteln, einfach zum Anfassen sein – das gehört zum Repertoire jedes Parteimitglieds. Dafür müssen Sie sich – vor allem Ihr Spitzenkandidat oder Ihre Spitzenkandidatin – ins Getümmel stürzen und das Gespräch suchen, etwa an Samstagvormittagen in der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz oder zu politischen Veranstaltungen. Am besten geht das mit dem eigenen Wahlstand – eine ideale Plattform für den Austausch mit Ihren potenziellen Wählerinnen und Wählern. Sie denken jetzt an den obligatorischen Klapptisch mit Schirm? Der gehört der Vergangenheit an.

Mit der richtigen Ausstattung wird der Wahlstand zur Bühne für Ihre Partei. Der Mittelpunkt Ihres Stands bildet die Theke. Hier werden mit dem Wähler und der Wählerin Diskussionen geführt, Argumente ausgetauscht oder Unterschriftenlisten ausgefüllt. Platzieren Sie auf der Theke Ihre Infomaterialien, Kugelschreiber und andere Give Aways – idealerweise im Design Ihrer Partei bedruckt. Den Nachschub können Sie ganz praktisch im Innern der Theke verstauen.

Damit Sie beim Diskutieren nicht nass werden, bauen Sie am besten einen Pavillon auf, der nicht nur vor Regen, sondern auch vor zu viel Sonneneinstrahlung schützt. Komplettieren Sie Ihren Wahlstand mit bedruckten Fahnen und Flaggen, Roll-Ups sowie anderen Werbeträgern, die den Passanten-Strom zum Stoppen bringen. Und das war es auch schon. So wird Ihr Infostand zum Dreh- und Angelpunkt Ihrer Wahlkampagne. Kleiner Tipp am Rande: Ergänzen Sie Ihren Stand bei gutem Wetter um ein paar Liegestühle, reichen Sie Getränkedosen und Snacks, bedruckt mit Ihrem Wahlslogan – eine angenehme Gesprächsatmosphäre kommt dann von ganz alleine. Bei schlechtem Wetter setzen Sie stattdessen auf Heizpilze und Tee oder Kaffee, natürlich stilecht in Tassen, die in Ihrem Partei-Design bedruckt sind.

Wahlwerbung, was ist erlaubt: Müssen Wahlstände genehmigt werden?

Ganz klar: ja! Info- und Wahlstände müssen ebenso wie Wahlplakate von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Das heißt, mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungstermin müssen Sie den Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis bei dem zuständigen Ordnungsamt stellen. Sicherheitshalber sollten Sie den Antrag aber mindestens einen Monat vorher einreichen, damit Sie nicht mitten in der heißen Phase des Wahlkampfs auf Ihre Erlaubnis warten müssen. Viele Behörden stellen vorbereite Formular für den Antrag auf Sondernutzung online zur Verfügung.

Wahlwerbung in den sozialen Medien

In einer digitalen Welt ist es kaum vorstellbar, Wählerstimmen zu gewinnen, ohne die sozialen Medien einzubeziehen. Wahlwerbung in den sozialen Medien ermöglicht es Ihnen, Ihre Zielgruppe direkt und interaktiv zu erreichen – mit geringem Budget und maximaler Reichweite. Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter bieten die Möglichkeit, Botschaften gezielt zu verbreiten und Wählerinnen und Wähler aktiv einzubinden.

Tipps zur Umsetzung: Setzen Sie auf abwechslungsreiche Formate, die die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe wecken. Kurze Videos, Live-Streams und interaktive Umfragen sind ideal, um politische Positionen und Persönlichkeiten ansprechend zu präsentieren. Storytelling spielt dabei eine zentrale Rolle: Persönliche Geschichten und authentische Einblicke in Ihre Arbeit schaffen Vertrauen und Nähe.

Vorteile: Ein großer Vorteil von Social Media Werbung ist die präzise Zielgruppenansprache. Sie können Ihre Anzeigen gezielt nach demografischen Merkmalen und Interessen ausrichten und so sicherstellen, dass Ihre Inhalte bei den richtigen Personen ankommen. Zudem bietet diese Form der Wahlwerbung eine hohe Flexibilität – Inhalte lassen sich schnell anpassen und aktualisieren, um auf aktuelle Ereignisse zu reagieren.

Wahlwerbung, was ist erlaubt: Worauf muss man in sozialen Medien achten?

Beachten Sie, dass für politische Werbung auf sozialen Plattformen besondere Bestimmungen gelten können. Dazu gehören Transparenzanforderungen, die anzeigen, wer für eine Werbekampagne verantwortlich ist. Zudem sollten Sie den Datenschutz ernst nehmen: Stellen Sie sicher, dass alle verwendeten Daten DSGVO-konform behandelt werden und halten Sie sich an die Werberichtlinien der jeweiligen Plattform.

Wahlwerbemittel mit kurzen Lieferzeiten

Gerade in der heißen Phase der Wahlvorbereitungen kann es vorkommen, dass Materialien kurzfristig benötigt werden. Ob Flyer, Plakate oder Give-Aways – bei FLYERALARM finden Sie eine große Auswahl an Wahlwerbemitteln mit kurzen Lieferzeiten. Von Flyern, Faltblättern und Broschüren über Roll-Ups, Planen und Flaggen bis hin zu T-Shirts, Tassen und Kugelschreibern. Dank Overnight- und Express-Lieferungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Wahlwerbemittel in kürzester Zeit bei Ihnen eintreffen. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie spontan auf neue Ereignisse reagieren müssen oder unerwartet Nachschub für Ihre Wahlveranstaltungen benötigen. Stöbern Sie im Overnight-Sortiment und profitieren Sie von einer schnellen und zuverlässigen Lieferung, damit Ihre Wahlwerbung pünktlich an den richtigen Stellen präsent ist.

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Der Wahltag kann kommen – mit optimaler Wahlwerbung

Sie sehen, mit der richtigen Auswahl an Druckprodukten und Werbeartikeln sind Sie für die heiße Phase des Rennens um Wählerstimmen bestens aufgestellt. Selbst Klassiker wie Wahlplakate oder Flyer sind nach wie vor in Wahlwerbemaßnahmen sehr beliebt und effektiv. Orientieren Sie sich in punkto Gestaltung an der besten Unternehmenswerbung mit einheitlichem Corporate Design, emotionalen Bildern und smarten Texten. So steht Ihrer Wahlkampagne fast nichts mehr im Weg – die wenigen Vorschriften jedenfalls hindern Sie nicht daran.

Wichtiger Hinweis: Die Information dieser Seite dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine rechtliche Beratung dar.

Doreen

Über Doreen

Doreen ist eine echte Vollblut-Texterin, die schon so manche Tastatur an ihre Grenzen brachte. Sie ist vielseitig interessiert und beruflich schon immer im Marketing zu Hause. Am liebsten bringt sie nützliches Druckwissen und kreative Werbeideen auf den Punkt.

2 Kommentare

  • Christoph Jirikovsky sagt:

    Hallo Kai,

    ich beziehe mich auf diesen Passus: „Einfacher als Sie vielleicht denken: Sechs Monate vor einer Wahl können Sie als Partei oder Wählergruppe die Daten der Wahlberechtigten bei der Meldebehörde anfordern. Konkret sind dies der Vorname, Name, Doktorgrad und die gegenwärtige Anschrift. Sie können sogar die Daten nach dem Alter der Personen filtern lassen. So erhalten Sie beispielsweise problemlos die Namen und Adressen von sämtlichen 18 – 25 Jahre alten Wahlberechtigen in Ihrem Wahlkreis. “

    Wir versuchen, dies im Kommunalwahlkampf umzusetzen – ohne Erfolg. Die Meldebehörde weigert sich, die Daten von mehreren Gruppierungen raus zu geben (für personalisierte Zielgruppenwerbung).

    Gibt es hier einen Paragraphen o.ä. auf dem man sich beziehen kann?

    Ine Antwort würde mich unglaublich helfen, daher hier schon mal besten Dank 😉

    CJ

    • Marco sagt:

      Hallo Christoph,
      einen rechtlichen Ratschlag sollten Sie sich am besten bei Fachleuten holen. Wir Redakteure sind eher für kreativen Input, Marketingkampagnen und das Erstellen von Druckdaten zuständig.

      Herzliche Grüße und viel Erfolg im Wahlkampf,
      Marco

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