Ist das Glas halb voll oder halb leer…? Nun, derart philosophische Fragen kann Ihnen der Eichstrich leider nicht eindeutig beantworten. Wohl aber gibt er einen genauen Wert an, wie viel Volumen einer Flüssigkeit sich in einem Glas oder anderem Behältnis befindet. Erfahren Sie 10 Fakten über den Füllstrich.
Wussten Sie schon…? Kompaktes Wissen rund um den Eichstrich
1. Alle nennen ihn Eichstrich – genau genommen ist jedoch die Bezeichnung „Füllstrich“ korrekt. Dennoch hat sich der Begriff Eichstrich umgangssprachlich durchgesetzt.
2. Beim Eich- bzw. Füllstrich handelt es sich um eine Kennzeichnung auf Schankgefäßen im gewerblichen Ausschank. Er kennzeichnet die Füllhöhe für ein bestimmtes Volumen, das sogenannte Nennvolumen.
3. In der Gastronomie gibt es hierzulande eine Füllstrich-Pflicht, die für so gut wie jedes Glas gilt. Außerdem sind weitere Informationen auf dem Glas abzubilden, darunter der Nennwert in Zahlen sowie eine Maßeinheit und eine Herstellerkennzeichnung in Form einer Kennziffer.
4. Wie so oft bestätigen Ausnahmen die Regel. So auch beim Füllstrich. Der darf an einem Weinglas fehlen, wenn der Gast eine ganze Flasche geordert hat. Doch Achtung: Wird eine Karaffe bestellt, muss der Eichstrich wieder mit von der Partie sein.
5. Ebenfalls ausgenommen von der Füllstrich-Pflicht sind Behältnisse für Kaffee, Tee, Schokoladengetränke und alkoholhaltige Mischgetränke.
6. Das Maß ist voll – denn die Maß ist es wieder einmal nicht … Das dachten sich wohl die beiden Münchner Bierliebhaber Rudi Scheibengraber und Sigi Eder, als sie Anfang der 1970er Jahre den „Verein gegen betrügerisches Einschenken“ gründeten. Damit wollten sie der Unsitte entgegenwirken, dass in Wirtshäusern, Biergärten oder auf dem Oktoberfest nicht ausreichend gefüllte Krüge und Gläser serviert werden.
7. Seit 5. November 1971 bestimmt die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung über Schankgefäße auf den Millimeter genau, wie der Füllstrich auf Trinkgefäßen der Gastronomie auszusehen hat.
8. Bis heute sind die technischen Anforderungen an den Füllstrich im Sinne des Verbraucherschutzes genau geregelt: Er muss waagerecht und mindestens 10 Millimeter lang sein sowie je nach Größe des Glases bestimmte Abstände zum oberen Glasrand einhalten.
9. Tricksen? Ist nicht: Wird ein ausreichender Füllstand des Glases nur durch Eiswürfel oder Zitronenscheiben erreicht, darf der Gast das Getränk reklamieren. Gleiches gilt für nicht ausreichend gefüllte Gläser ohne Eiswürfel und Co. Offizielle Strafen für den Gastronomiebetrieb gibt es in solchen Fällen allerdings bislang nicht.
10. Ist das Gefäß für schäumende Getränke vorgesehen, muss der Abstand mindestens 20 Millimeter betragen. Sofern die Füllstandmengen gut zu unterscheiden sind, dürfen bis zu drei Füllstriche auf einem Glas aufgebracht sein.
Zum Wohl! Gläser bedrucken bei FLYERALARM
Natürlich können Sie bei FLYERALARM verschiedene Gläser neben Ihrem Logo auch mit einem Eichstrich bedrucken. Der wird per Direkt-Siebdruck auf Ihr Wunschglas aufgebracht. Dabei haben Sie, je nach Größe des Glases, verschiedene Optionen, den Füllstand zu kennzeichnen – z.B. mit 0,2 l oder 0,5 l. Veredeln Sie so zum Beispiel Weißweingläser, Wassergläser oder Sektgläser. Natürlich darf auch auf Bierkrügen das Ausschankmaß nicht fehlen.
Aber ein Glas ist natürlich nicht alles, was auf einen gedeckten Tisch gehört. Stöbern Sie durch unsere Themenwelt und entdecken Sie alles, was Ihre Gäste am Platz rundum zufrieden macht: Salz- und Pfeffermühlen, Speisekarten, Tischaufsteller, Flaschenöffner… Weitere Informationen und Tipps rund um die Gastronomiebranche finden Sie außerdem im Gastromagazin von FLYERALARM.